|
Der Stiftungsrat der St. Elisabeth-Stiftung besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern, die nicht Arbeitnehmer der Stiftung oder der Beteiligungsgesellschaften sind. Dabei soll ein Teil der Mitglieder der Ordensgemeinschaft angehören. Die anderen Mitglieder aus dem öffentlichen Leben sollen der Katholischen Kirche angehören.
Der Stiftungsrat wird vom Verwaltungsrat der Franziskanerinnen von Reute e.V. für fünf Jahre gewählt.
Der Stiftungsrat berät und beaufsichtigt die Stiftung als unabhängiges Kontrollorgan gemäß § 11 Abs. (4) der Stiftungsordnung.
Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht über die Leitung der Stiftung. Er überwacht die Einhaltung der Gesetze und der Satzung, insbesondere:
- die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben
- die Einhaltung des gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Charakters der Stiftung
- den Erhalt der franziskanischen-christlichen Einstellung und Ausrichtung der Stiftung
- die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Stiftung
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Wirtschaftsführung und der Rechnungslegung











