Berufsbild
Menschen mit Benachteiligungen, Behinderung oder mit Migrationshintergrund können ihrer Arbeit oftmals nicht ohne fremde Hilfe nachgehen. Sie bedürfen einer professionellen Anleitung, Assistenz, Förderung oder Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt und im Arbeitsprozess selbst. Arbeitserzieherinnen und Arbeitserzieher können eine solche Unterstützung mit ihrem fachlichen und pädagogischen Know-How leisten.
Arbeitsfelder
Arbeitserzieherinnen und -erzieher planen und gestalten arbeitserzieherische und arbeitstherapeutische Maßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung. Dabei beurteilen sie fachlich deren individuellen Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse. Arbeitserzieherinnen und -erzieher schätzen die Anforderungen und Belastungen eines möglichen Arbeitsplatzes ein und empfehlen den Betroffenen geeignete Tätigkeiten.
Arbeitserzieherinnen und -erzieher
- verfassen Entwicklungsberichte,
- erstellen Förderpläne und setzen diese um,
- leiten die betreuten Personen in unterschiedlichen Tätigkeiten und Arbeitstechniken an,
- richten individuelle Arbeitsplätze ein und überwachen Arbeitsausführungen,
- fördern das Arbeits- und Sozialverhalten der Betroffenen und
- unterstützen Betroffene bei persönlichen Problemen am Arbeitsplatz oder bei Konflikten in der Gruppe.
Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht, die betreuten Personen bei der Einübung wichtiger Handlungen des Alltags und der Arbeit zu unterstützen. Sie sollen Sorgfalt, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Zielstrebigkeit lernen, um später ihren Arbeitsalltag bewältigen zu können.
Ausbildung
2 Jahre Berufsfachschule in Vollzeit und ein Jahr Berufspraktikum (führt nach bestandenem Kolloquium zur staatlichen Anerkennung) oder 3 Jahre berufsbegleitende Teilzeitausbildung in Verbindung mit dem Diakonischen Institut für soziale Berufe (Gotthilf-Vöhringer-Schule) Wilhelmsdorf
Voraussetzungen
Arbeitserzieher/in ist eine Aufbauausbildung. Deshalb gelten folgende Voraussetzungen:
- Realschulabschluss und abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
- Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und
zweijähriger beruflicher Praxis - 18 Jahre

