BußgelderDie Beratungsleistung unseres Instituts kann aufgrund von fehlenden Regelungen bislang nicht bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Um die Beratungsleistung und die Forschungsarbeit aber auch weiterhin gewährleisten zu können, ist das Institut verstärkt auf Spenden und die Zuweisung von Bußgeldern angewiesen. Für Zahlungen von Geldauflagen hat die St. Elisabeth-Stiftung ein eigenes Konto eingerichtet: Kreissparkasse Ravensburg Bei Fragen zur Zuweisung von Bußgeldern wenden Sie sich an: Wir sind bei folgenden Oberlandesgerichten in die Listen gemeinnütziger Einrichtungen für finanzielle Zuweisungen eingetragen:
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