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01.12.2015
Heggbacher Werkstattverbund

Rechte der Beschäftigten gestärkt

BIBERACH - Die Rechte der Beschäftigten des Heggbacher Werkstattverbundes der St. Elisabeth-Stiftung sind deutlich gestärkt worden. Mit Unterzeichnung der sogenannten Selbstverpflichtungserklärung durch die Werkstattleitung und den Werkstattrat, der Vertretung der Beschäftigten, sind die Einflussmöglichkeiten vergrößert worden.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten der jeweiligen Werkstatt gewählt. Dabei wurde die Mitwirkungsverordnung vom 1. Juli 2001 erweitert. Unter anderem haben die Beschäftigten fortan die Möglichkeit, die Werkstattordnung aufzustellen und zu ändern. Sie müssen künftig nicht mehr nur gehört werden, sondern dürfen und müssen mitbestimmen. „Wir freuen uns darauf und sind gut vorbereitet“, sagt Inge Beißwenger, Werkstatträtin in Laupheim. Insbesondere die Frage der Verpflegung beschäftigte die Mitarbeiter schon seit geraumer Zeit, was auch Galina Bezgans aus Biberach bestätigt: „Es hat in der Vergangenheit Beschwerden wegen des Essens gegeben. Wir haben schon konstruktive Vorschläge gemacht, die wir jetzt auch gemeinsam umsetzen wollen.“ Weiter geht es um die Gestaltung und die Verteilung der Arbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage, Beginn und Ende der Pause, den Urlaubsplan, aber auch um Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen. „Mit der Mitbestimmung steigt natürlich auch der Grad der Verantwortung der Beschäftigten“, sagt Harald Gehring, Leiter des beruflichen Bildungszentrums der St. Elisabeth-Stiftung, der die Vertragsunterzeichnung in Biberach moderiert hat. Auch Walter Egelhofer, Leiter der Werkstatt in Heggbach, befürwortet die neue Vereinbarung: „Es wird in den kommenden Wochen und Monaten sicher die eine oder andere neue Herausforderung geben, aber ich freue mich, dass die Beschäftigten künftig mehr Kompetenzen, aber auch mehr Pflichten haben.“ Dabei sollten sich Werkstattrat und Werkstatt gegenseitig unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten, heißt es im Text der Verpflichtungserklärung weiter. Wenn diese Zusammenarbeit nicht so funktionieren sollte, wie es sich beide Seiten vorstellen, kann eine Vermittlungsstelle angerufen werden. Ähnlich wie in einem möglichen Tarifstreit in der Wirtschaft müssen sich Werkstatt und Werkstattrat am Ende des Prozesses dann auf einen Kompromiss einigen.

 

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