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19.05.2012

Sozialstation St. Josef erhält zum zweiten Mal Bestnote

ALTSHAUSEN – Die Sozialstation St. Josef gGmbH hat bei der Überprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) auch im zweiten Jahr mit der Bestnote 1,0 abgeschlossen. Bei den umfangreichen Tests durch zwei Prüfer kamen auch Kunden der Sozialstation selbst zu Wort.

Die Prüfer nahmen zum einen die Leistungen der Sozialstation nach 37 Kriterien unter die Lupe ? dabei fragten sie im Kern danach,  wie die Mitarbeiter auf die Pflegebedürfnisse der Kunden eingehen und wie gut sie ihre Betreuung mit Ärzten abstimmen, organisieren und dokumentieren. Zum anderen stellten sie Kunden der Sozialstation Fragen zu ihrer Versorgung: beispielsweise wie gut Mitarbeiter auf Wünsche und Beschwerden eingehen und wie offen sie Kosten für Pflegeleistungen benennen. In den beiden einzeln getroffenen Bewertungen erreichte die Sozialstation jeweils die Bestnote 1,0. Die öffentliche Benotung für Einrichtungen der Altenpflege wurde mit der Pflegereform 2008 beschlossen und erfolgt jährlich im Auftrag der Pflegekassen: dabei wurde die Sozialstation St. Josef 2012 zum zweiten Mal geprüft.
Die Fachbereichsleiterin ambulant der St. Elisabeth-Stiftung, Sonja Lutz, erklärt sich das wiederholt gute Ergebnis mit der hohen Motivation ihrer Mitarbeiter, die sich ständig weiterqualifiziert hätten. Seit der letzten Prüfung hat die Sozialstation außerdem die Angebote für pflegende Angehörige noch weiter ausgebaut: So können diese jetzt von Mitarbeitern der Sozialstation Einweisungen zur häuslichen Pflege bekommen, beispielsweise wie man pflegebedürftige Angehörige richtig umlagert.
Die Sozialstation St. Josef ist seit 1980 im Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf und Wolpertswende aktiv ?  28 Mitarbeiter betreuen in dieser Region 185 Kunden. Zusätzlich zur häuslichen Pflege bietet die Sozialstation Essen auf Rädern an. Die St. Elisabeth-Stiftung in Bad Waldsee und die Katholische Kirchengemeinde St. Michael in Altshausen tragen die gemeinnützige Gesellschaft zu je 50 Prozent.

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