Ab 1. Oktober 2022 soll das geänderte Infektionsschutzgesetz gelten. Während die Corona-Schutzverordnungen der Länder in den Einrichtungen der Langzeitpflege weiterhin umgesetzt werden müssen, ist deren Refinanzierung in großen Teilen ausgelaufen bzw. wird an die »epidemische Lage von nationaler Tragweite« geknüpft. Die Folgen: Beschäftigte in der Pflege müssen noch mehr bürokratische Arbeit leisten, wie das Kontrollieren und Dokumentieren von Test- und Impfnachweisen. Und das zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe: die Pflege und Betreuung der uns anvertrauten Menschen.
Unsere Belastungsgrenze ist erreicht!
Wir sind der Meinung:
Beschäftigte in der Pflege und Betreuung haben in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus gearbeitet. Sie haben die sich ständig ändernden Verordnungen, die den Pflegealltag erheblich erschwert haben, pflichtgemäß umgesetzt. Coronainfektionen, Quarantänemaßnahmen und die Erschöpfung durch Überarbeitung der letzten Jahre haben die Krankenstände überdurchschnittlich steigen lassen. Abwanderung aus Frust in die Leiharbeit und die fehlende wirtschaftliche Planungssicherheit verschärfen die prekäre Personalsituation einmal mehr. Das Maß ist voll!
Wir fordern:
1. Herstellen einer Planungssicherheit in der Pflege durch die dauerhafte, auskömmliche und sichere Refinanzierung von Hygiene- bzw. Infektionsschutzmaßnahmen, entkoppelt von der »epidemischen Lage von nationaler Tragweite«, damit Einrichtungen und Dienste der Langzeitpflege die Corona-Schutzverordnung weiterhin umsetzen können und dem vertraglich festgelegten Auftrag der Pflege und Betreuung ungehindert nachkommen können.
2. Einheitliche Vorgaben in allen Bundesländern für Zutrittsberechtigungen in Einrichtungen der Langzeitpflege ohne Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unnötiger Bürokratisierung.
3. Gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität gegenüber vulnerablen Personengruppen. Testen, Impfen und Maskenpflicht darf nicht nur in der stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege gelten.