Schließen Menü
05.02.2019

Kooperation für mehr Teilhabe am Arbeitsleben

HEGGBACH - Das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sieht für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine Reihe von Verbesserungen in verschiedenen Lebensbereichen vor.

Die drei Träger der „Regionalen Arbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (RAG WfbM) der Region Donau- Iller“ haben jetzt eine Kooperationserklärung unterzeichnet, um das Wunsch- und Wahlrecht ihrer Beschäftigten und Klienten noch weiter zu stärken.


Derzeit sowie in den nächsten Jahren wird das umfassende Gesetzespaket des BTHG in der Eingliederungshilfe umgesetzt. Im Fokus stehen dabei die Personenzentrierung und das daraus resultierende Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Unterstützung ist direkt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person in ihren unterschiedlichen Lebensbereichen ausgerichtet. Einer dieser Lebensbereiche ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Kooperationserklärung bildet die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit der Donau-Iller-Werkstätten gemeinnützige GmbH, der LWV Eingliederungshilfe GmbH und des Heggbacher Werkstattverbundes der St. Elisabeth-Stiftung. Gemeinsam wollen die drei Träger Menschen mit Unterstützungsbedarf für die Teilhabe am Arbeitsleben vielfältige, passgenaue Möglichkeiten bieten. Gleichzeitig ermöglicht die Zusammenarbeit den Trägern eine bessere, regionale Orientierung mit vielfältigen Angeboten und einen engeren, trägerübergreifenden Austausch. Zudem wollen die Kooperationspartner ihre Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf transparent machen. Dadurch kann ein trägerübergreifender Stellen-markt, beispielsweise für Praktika, speziell in jenen Berufsbildern erfolgen, die bei den Trägern selbst nicht angeboten werden. Dies erhöht die Vermittlungschancen und bietet gleichzeitig eine größere Vielfalt an Möglichkeiten, den Arbeitsplatz nach individuellen Bedarfen und Interessen zu wählen.
Für die Zukunft ist zudem angedacht, trägerübergreifende Fortbildungen für die Werkstatträte oder die Frauenbeauftragten der Kooperationspartner anzubieten. Ebenso sollen sich beide Gremien fachlich unterstützen und austauschen.

Link kopieren