Schließen Menü
13.05.2020
Heggbacher Werkstattverbund

Beschäftigte kehren zurück

HEGGBACH – Ab dem 18. Mai kehren die Beschäftigten schrittweise in die Werkstätten und Werkgemeinschaften des Heggbacher Werkstattverbunds (HWS) der St. Elisabeth-Stiftung zurück. Der HWS hat für die Öffnung und die neue Arbeitswelt unter Corona-Bedingungen ein Konzept erarbeitet.

Karl-Heinz Winter montiert in der WfbM Heggbach Gewächshäuser – er kehrt wie viele Kolleginnen und Kollegen ab Montag wieder in die Werkstätten und Werkgemeinschaften des Heggbacher Werkstattverbunds zurück. Foto: Felix Kästle/St. Elisabeth-Stiftung

„Die vergangenen Wochen waren eine echte Herausforderung für uns alle – ganz besonders aber für die Menschen, die nicht zur Arbeit kommen konnten, und für ihr jeweiliges Umfeld“, sagt Steffi Etzinger, Bereichsleiterin Produktion & Dienstleistung im HWS. „Deshalb ist es gut, wenn wir nun schrittweise ein Stück Normalität bieten können.“ Schrittweise ein Stück Normalität – das heißt: Am 18. Mai öffnen die Werkgemeinschaften (WG) Bad Buchau und Ehingen, in denen Menschen mit psychischem Unterstützungsbedarf beschäftigt sind, Teile des Beruflichen Bildungszentrums, und die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Biberach, Heggbach, Laupheim und Ehingen wieder. Ein genaues Datum für die Wiederöffnung der Förder- und Betreuungsbereiche (FuB), die von Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf besucht werden, steht noch nicht fest. „Im FuB zählen fast alle Menschen zur sogenannten Risiko-Gruppe“, sagt Alexander Weiß, Bereichsleiter Teilhabe & Bildung im HWS. „Deshalb werden wir hier besonders vorsichtig sein. Aktuell gehen wir davon aus, dass wir die FuB Mitte Juni wieder öffnen.“ Die Beschäftigen vor dem neuen Virus zu schützen, bleibt oberstes Ziel der St. Elisabeth-Stiftung: Ein Großteil der Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften des Heggbacher Wohnverbunds leben, wird vorerst dort weiter ganztägig betreut. In die WfbM und WG kehren also bis auf weiteres vor allem Menschen zurück, die selbständig, bei den Eltern oder in anderen Einrichtungen wohnen. Und auch sie nur freiwillig: Wer Angst davor hat, sich zu infizieren, oder glaubt, nicht mit den Hygieneregeln zurechtzukommen, kann auch weiter zuhause bleiben. Der HWS stellt seinen Betrieb komplett um: Um Arbeitsschutz unter aktuellen Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten zu können, wird die Belegung in den WfbM heruntergefahren – die entsprechende Verordnung des Landes-Sozialministeriums lässt maximal 25 Prozent der Belegung vor Corona zu. Die Werkstätten fahren dann ein Wochen-Schicht-Modell: auf eine Woche mit folgen drei Wochen ohne Arbeit. Für die Werkgemeinschaften hat sich der HWS für ein Halbtags-Schichten-System entschieden: Ein Viertel der Belegschaft kommt eine Woche vormittags, das zweite nachmittags – diese Gruppen haben dann in der darauf folgenden Woche frei. Acht Wochen waren die Werkstätten und Werkgemeinschaften für die Beschäftigten geschlossen. Das bedeutet auch einen großen wirtschaftlichen Schaden für die St. Elisabeth-Stiftung – der HWS trägt rund 30 Prozent zum Umsatz der Stiftung bei. „Wir sind sehr dankbar, dass wir viel Solidarität aus anderen Bereichen der Stiftung bekommen haben“, sagt Roland Hüber, Leiter des HWS. Mitarbeitende aus der Verwaltung oder aus coronabedingt geschlossenen Einrichtungen wie zum Beispiel den Kitas der Stiftung oder der JordanTherme GmbH haben in den Werkstätten zusammen mit Ferienhelferinnen und -helfern mitangepackt und so sichergestellt, dass der HWS seine Verträge mit Unternehmen der Region erfüllen konnte. Insgesamt 240 Zusatzkräfte waren im Einsatz – das Spektrum reichte von einem Tag bis zu mehreren Wochen. „In Spitzenzeiten konnten wir so fast 100 Arbeitskräfte mobilisieren. Aber damit können wir natürlich nicht unsere über 1.000 eingearbeiteten Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung ersetzen.“ Noch steht nicht fest, wie groß der Verlust sein wird, die Stiftung geht aber von bis zu 500.000 Euro im Ergebnis aus. „Wichtig war uns, dass wir in dieser Zeit die Entgelte weiterbezahlen können“, betont Hüber. „Unsere Beschäftigten haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.“

Link kopieren