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02.11.2021
Altenhilfe

Gefahren an der eigenen Haustüre

Bad Waldsee – Kriminalprävention ist gerade in Seniorenwohnanlagen notwendig, weil ältere Menschen bevorzugtes Ziel von Betrügern sind. Im Wohnpark am Schloss in Bad Waldsee war deshalb am 28. Oktober Polizeihauptkommissar Ulrich Schäfer mit einem Vortrag über „Betrügereien im Alltag“ zu Gast.

Polizeihauptkommissar Ulrich Schäfer informierte in seinem Vortrag im Wohnpark am Schloss über aktuelle Tricks von Betrügern, die bei Senioren auf unseriöse Haustürgeschäfte aus sind und damit nicht selten Erfolg haben. Foto: Sabine Ziegler/St. Elisabeth-Stiftung

Er informierte die Bewohnerinnen und Bewohner im Festsaal anschaulich über die aktuellen Tricks von Gaunern, die sich als falsche Polizisten ausgeben oder sich mit Hilfe des „Enkeltricks“ oder unseriösen Gewinnversprechen Geld oder Wertgegenstände unter den Nagel reißen möchten.

 

Gefahren für Ältere lauern nach Einschätzung des Referenten nicht nur an Telefon, im Internet, vor dem Bankomaten oder im Rahmen einer Pflegesituation, sondern vor allem an der eigenen Haustüre. „Lassen Sie deshalb niemals einen Unbekannten in Ihre Wohnung und sagen Sie keinem, wo Sie daheim Ihr Geld oder Ihre Wertsachen aufbewahren“, ermunterte der Polizeihauptkommissar vom Referat „Prävention“ des Polizeipräsidiums Ravensburg seine aufmerksamen Zuhörer. Es komme nicht selten vor, dass sich „falsche Amtsträger“ wie vermeintliche Polizisten, Feuerwehrleute oder Mitarbeiter von Versorgungsbetrieben unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Zutritt in fremde Wohnhäuser verschafften und dort zugriffen. „Wenn Sie keinen Handwerker bestellt haben oder wenn Sie irgendwelche Zweifel beschleichen: Rufen Sie vor Einlass der Personen direkt an bei den Firmen und vergewissern Sie sich, ob das seine Ordnung hat, oder wählen Sie die ’110’ der Polizei, wenn Sie eine betrügerische Absicht hinter einem solchen Besuch vermuten“, betonte Ulrich Schäfer. Und sollte es bei einem „Haustürgeschäft“ aus Unsicherheit oder Unwissen heraus doch einmal zur Unterschrift unter einem sittenwidrigen Vertrag gekommen sein, so könne der Betrogene danach in aller Ruhe von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so der Referent dazu.

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