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07.02.2022

Für die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist es nie zu spät

Im Herbst startet wieder die Ausbildung zur Pflege-Fachkraft bei der St. Elisabeth-Stiftung. Sie richtet sich ausdrücklich auch an Quereinsteiger/innen mit Berufs- und Lebenserfahrung.

Blutdruckmessen – das ist bereits Routine für die Pflege-Azubis Kornelia Morawska (38, links) und Elizabeth Ikogo (48). Foto: Uli Landthaler

Für eine Ausbildung zur Pflege-Fachkraft ist es nie zu spät: Lebenserfahrung, Gelassenheit und eine strukturierte Arbeitsweise sind absolut nützlich für den Job. Das be-richten Kornelia Morawska (38) und Elizabeth Ikogo (48), die im Wohnpark am Rotbach in Mittelbiberach demnächst ihre Pflegeausbildung abschließen. Kornelia Morawska hat schon vor sechs Jahren ihren Berufsweg bei der St. Elisabeth-Stiftung als Pflegehilfskraft begonnen.

„Ich wollte einen Beruf mit sozialen Kontakten“, sagt die Mutter zweier Kinder. Ihre Kollegin, Elizabeth Ikogo, bringt noch mehr Lebenserfah-rung mit. Die 48-Jährige hat ebenfalls zwei – fast erwachsene – Kinder und 2017 bei der Stiftung als Pflegekraft begonnen. Beide durchlaufen die dreijährige Pflegeausbildung, im Sommer wird es ernst mit der Abschlussprüfung.Beide Frauen profitieren von der Förderung für Quereinsteiger/innen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindestvergütung von 1900 Euro monatlich vorsieht. Die ist absolut wichtig, ohne diese Unterstützung „würden wir die Ausbildung nicht anfangen“, sagt Kornelia.


Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert drei Jahre, die St. Elisabeth-Stiftung hat dafür in der Region 14 mögliche Standorte im Angebot. Der theoretische Teil findet
beispielsweise in der Matthias-Erzberger-Schule in Biberach statt. Weitere Berufsschul-Standorte sind Bad Wurzach, Bad Saulgau, Ravensburg, Ulm und Ehingen. Der nächste Ausbildungsjahrgang startet im August, bewerben kann man sich unter bewerbung@st-elisabeth-stiftung.de.

Quereinsteiger/innen werden besonders gefördert und erhalten statt Ausbildungsvergütung das Gehalt einer Hilfskraft. Daneben ist weitere Unterstützung durch die Arbeitsagentur möglich, wie Zuschüsse für Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Voraussetzung für die Förderung im Sinne des Qualifizierungschancengesetzes ist allerdings, dass man in seinem ursprünglich erlernten Beruf seit über vier Jahren nicht mehr gearbeitet hat. Wer keinen Berufsabschluss hat, braucht den mittleren Bildungsabschluss und muss zuvor drei Jahre lang gearbeitet haben.


Mehr unter www.social4you.de und www.st-elisabeth-stiftung.de, Stichwort „Geförderte Ausbildung“.

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