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05.09.2022
Altenhilfe

Bürokratie und fehlende Refinanzierung belasten die Einrichtungen

BAD WALDSEE - Während die Corona-Schutzverordnungen in den Einrichtungen der Langzeitpflege mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz weiterhin umgesetzt werden müssen, ist deren Refinanzierung in Teilen ausgelaufen. Träger, wie die St. Elisabeth-Stiftung, befürchten, dass Zusatzaufgaben dauerhaft vom Einrichtungspersonal gestemmt werden müssen. Auf mehr Bürokratie folgt weniger Personal und damit weniger Zeit für die Versorgung von Pflegebedürftigen.

Andrea Thiele und Matthias Ruf, die Vorstände der St. Elisabeth-Stiftung

Am 8. September 2022 stimmt der Bundestag über das geänderte Infektionsschutzgesetz ab. Einrichtungen der Langzeitpflege müssen weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und Dokumentation der Vorgänge, umsetzen. Bis Juni 2022 konnten Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Coronamaßnahmen entstanden, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das ist durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich.

Zusätzliche Aufgaben erschweren ohnehin prekäre Personalsituation

Andrea Thiele, Vorständin der St. Elisabeth-Stiftung, sagt: „Während Corona in der Mitte der Gesellschaft keine Rolle mehr zu spielen scheint, ist die Pandemie in der Pflege nach wie vor deutlich spürbar und noch lange nicht vorbei. Unsere Mitarbeitenden arbeiten seit zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus. Die Vorgaben durch das ab Oktober geltende geänderte Infektionsschutzgesetz erzeugen einmal mehr Bürokratie und belasten unsere Mitarbeitenden. Wir fordern eine Entlastung der Pflege durch die dauerhafte und sichere Refinanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen. Es braucht außerdem eine gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität. Der notwendige Schutz vulnerabler Personen ist nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege.“  

Besuche vor der Tür

Als Zeichen gegen die Überlastung der Langzeitpflege lässt die St. Elisabeth-Stiftung am 07.09.2022 im Wohnpark am Schloss (Bad Waldsee) und im Wohnpark St. Josef (Altshausen) Besuche von 16 Uhr bis 17 Uhr draußen stattfinden. Gemeinsam mit den Angehörigen weist die Stiftung auf die prekäre Personalsituation im Bereich der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe hin.

In einem offenen Brief fordert die St. Elisabeth-Stiftung vom Bund eine Verringerung der Bürokratie und eine dauerhafte und sichere Refinanzierung der coronabedingten Mehraufwendungen.

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