Die Aufgaben der Ethikkomitees:
1. Entwicklung von Leitlinien
Das Komitee berät die St. Elisabeth-Stiftung, indem es Empfehlungen und Leitlinien zu ethischen Fragen entwickelt. Diese Ethikleitlinien tragen zur Stärkung ethischer Aspekte im Alltag bei. Sie dienen der Information sowie der juristischen und ethischen Orientierung.
2. Beratung bei Einzelfällen
Prospektiv und retrospektiv: Das Komitee berät Mitarbeitende, Menschen in Betreuung und deren Angehörige im Rahmen von ethischen Fallbesprechungen.
3. Sensibilisierung von Mitarbeitenden
Das Komitee schult Mitarbeitende in Fragen der Ethik im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
Die ethische Fallbesprechung
Ethik stellt die Frage nach den Werten und Normen in einer Gesellschaft. Alltäglich treffen wir eine Vielzahl von Entscheidungen anhand von Wertmaßstäben, ohne uns dessen bewusst zu sein. Ein ethischer Konflikt entsteht, wenn Werte im Konflikt miteinander stehen.
In folgenden Fällen ist eine ethische Fallbesprechung sinnvoll:
- Wenn Menschen in Betreuung nicht fähig sind, in etwas einzuwilligen und Unklarheiten über den mutmaßlichen Willen bestehen.
- Bei einer unerträglichen Pflegesituation.
- Wenn sich Menschen in Betreuung gefährdend verhalten und die Balance zwischen Nicht-Schaden und Selbstbestimmung gefunden werden muss.
- Wenn über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden muss und keine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung besteht.
Wie und von wem kann das Angebot genutzt werden?
Menschen in Betreuung, Mitarbeitende, Angehörige, gesetzliche Betreuungspersonen oder andere Beteiligte können dem Vorsitzenden des Ethikkomitees einen Fall vorlegen. Der Vorsitzende entscheidet, ob es sich um einen ethischen Fall handelt und ob eine ethische Fallbesprechung initiiert wird. Er entscheidet auch, ob und welche Mitglieder des Ethikkomitees hinzugezogen werden.
Wie geht das Ethikkomitee vor?
Das Ethikkomitee erarbeitet verschiedene Handlungsoptionen. Dabei orientiert es sich an drei Elementen:
- Sachverhalt
- Kontextanalyse
- Werteanalyse
Der Betroffene oder die Betroffenen erhalten danach schriftliche Empfehlungen vom Ethikkomitee. Diese Handlungsempfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Die Handlungskompetenz und -verantwortung bleibt bei den jeweils juristisch Zuständigen.
Die aktuellen Mitglieder des Ethikkomitees: