
St. Elisabeth-Stiftung in Vielfalt
Menschen sind vielfältig. Sie unterscheiden sich in ihrer kulturellen und religiösen Zugehörigkeit, in Geschlecht, Lebensform, sexueller Identität, Alter, Weltanschauung, körperlichen Merkmalen, sozialem Status, Bildung und vielem mehr. Jeder Mensch ist so wie er ist einzigartig.
Deswegen betrachten wir Vielfalt als Bereicherung und wissen zugleich: Sie ist Herausforderung und will gestaltet sein. Und das betrifft nicht nur unser Handeln nach außen, sondern auch unser Handeln nach innen. Die Frage ist konkret: Wie gehen wir als St. Elisabeth-Stiftung mit der Vielfalt unserer Mitarbeitenden um?
Gleichzeitig wissen wir, dass viele in der Kirche und den Einrichtungen des Caritasverbandes, zu dem auch die St. Elisabeth-Stiftung gehört, in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer nach unseren heutigen Überzeugungen gehandelt haben. Dass viele in der Kirche Schuld auf sich geladen haben im Umgang mit Menschen, die unsere Wertschätzung gebraucht hätten. Wir bedauern dies zutiefst. Dies in Zukunft glaubwürdig anders zu leben, betrachten wir als Pflicht und Teil unseres Lernprozesses.
Die Gestaltung einer „St. Elisabeth-Stiftung in Vielfalt“ ist nie abgeschlossen. Im Dialog wollen wir die persönliche Haltung und die Kompetenz der Mitarbeitenden sowie eine vielfaltssensible Organisationskultur fördern. Die konstruktive Auseinandersetzung mit Religion, Spiritualität, Werten, Menschenbild und Profil ist Teil der Fachlichkeit unserer Arbeit.
Wir laden alle Mitarbeitenden in ihrer Vielfalt ein, diesen gemeinsamen Lernweg einer „St. Elisabeth-Stiftung in Vielfalt“ mitzugestalten. So kann ein Klima der Offenheit und gegenseitigen Wertschätzung wachsen.
Auch in der St. Elisabeth-Stiftung arbeiten queere Menschen. Wie sehen sie die Diskussion? Lesen Sie hierzu mehr.
In aller Kürze: Was gilt in der Praxis?
Hier finden Sie antworten auf Fragen, die uns gestellt werden. Natürlich erhebt diese Zusammenstellung keinen Anspruch vollständig zu sein. So werden in Zukunft sicher noch weitere Aspekte von Vielfalt hinzukommen. Auch wurde auf die Darstellung spezifischer, nur selten auftretender Sonderfälle verzichtet. Diese liegen nach kirchlichem Arbeitsrecht v. a. bei „schwerwiegenden Loyalitätsverstößen“ vor. Deshalb: Wenn Sie Fragen oder Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte an die Seelsorge oder das Ethikkomitee der St. Elisabeth-Stiftung.
Die Fragen und Antworten finden Sie auch in einer Broschüre zusammengefasst hier.
Nein. In religiöser und weltanschaulicher Vielfalt zusammenzuarbeiten, sehen wir als eine positive Stärke der St. Elisabeth-Stiftung. Nur so ist es möglich, unseren Stiftungsauftrag in einer pluralen Welt zu erfüllen. Wichtig sind die innere Einstellung und das tatsächliche Handeln der Mitarbeitenden. Daher ist die Anstellung von Menschen ohne oder mit anderer Religionszugehörigkeit je nach Aufgabe und Funktion möglich. Führungskräften kommt eine besondere Verantwortung für die christliche Prägung der St. Elisabeth-Stiftung zu. Daher müssen diese in der Regel katholisch oder Mitglied einer der anderen christlichen Kirchen sein.
Auch Menschen, die nicht getauft sind, können bei der St. Elisabeth-Stiftung arbeiten, wenn sie die Ziele und Werte der Stiftung in Wort und Tat mittragen und ihren religiös-kirchlichen Charakter respektieren. Auch hier gilt: Führungskräfte sollten in der Regel katholisch oder Mitglied einer der anderen christlichen Kirchen sein.
Nein. Eine Scheidung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Wenn jemand wieder heiratet, ist dies kein Hinderungsgrund für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung. Für die St. Elisabeth-Stiftung ist vielmehr eine Haltung des Vertrauens und Respekts vor der persönlichen Lebensführung der Mitarbeitenden wichtig.
Homosexuelle Mitarbeitende gehören selbstverständlich zur Dienstgemeinschaft. Das gilt auch für jene, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft/Zivilehe leben. Diese ist kein Hinderungsgrund für eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung in der St. Elisabeth-Stiftung.
Durch einen Kirchenaustritt distanzieren Sie sich von der Kirche. Die St. Elisabeth-Stiftung ist Mitglied im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. und somit ein Teil der Kirche.
Bei einem Kirchenaustritt stellt sich die Frage: Können und wollen Sie dennoch die Ziele und Werte der St. Elisabeth-Stiftung loyal mittragen und nach außen vertreten? Dabei ist uns bewusst, dass die Gründe für einen Kirchenaustritt sehr vielschichtig sein können. Eine Entscheidung fällt der Vorstand der St. Elisabeth-Stiftung nach einem persönlichen Gespräch.
Ein Wiedereintritt in die Kirche ist möglich. Wenn Sie dies wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pfarrer vor Ort. Hier erhalten Sie die notwendige Unterstützung. Gerne können Sie sich auch für die Reflexion und Begleitung ihres Anliegens an die Seelsorge der St. Elisabeth-Stiftung wenden.
Es ist uns bewusst: Vielfalt ist nicht einfach von vornherein gut. Wer beispielsweise einer Sekte angehört, menschenfeindliche, rassistische oder erniedrigende Meinungen vertritt oder Kirche und Religion verhöhnt, kann nicht bei der St. Elisabeth-Stiftung arbeiten.