1. Schritt: Die eigenen Möglichkeiten erkennen
Durch das Eingangsverfahren möchten wir feststellen, wie die oder der Teilnehmende am Arbeitsleben teilhaben kann. Der Einstieg ins Eingangsverfahren ist zu jedem Monatsanfang möglich. Die Maßnahme dauert maximal drei Monate.
2. Schritt: Entwicklungspotenziale erkennen und fördern
Nach dem Eingangsverfahren folgt der Berufsbildungsbereich: Hier fördern wir die Teilnehmenden bei der Weiterentwicklung ihrer persönlichen und sozialen Kompetenzen. Außerdem qualifizieren sie sich für eine produktive Tätigkeit. Die Maßnahme dauert in der Regel zwei Jahre.
Die Auswahl an möglichen Arbeitsfeldern ist groß:
- (Elektro-)Montage
- Verpackung
- Metall- und Kunststoffbearbeitung
- Holz und textiles Arbeiten
- Hauswirtschaft
- Landschaftspflege
- Gärtnerei
- Fahrzeuge und Transport
- Material und Recycling
- Arbeiten am PC
- Gastronomie
Die Teilnehmenden werden das Erlernte durch interne und/oder externe Praktika vertiefen.
Berufsbildungsbereiche
Wir bieten Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereiche an folgenden Standorten an:
- Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen können an den Maßnahmen im Beruflichen Bildungszentrum in Laupheim teilnehmen.
- Menschen mit einer psychischen oder seelischen Erkrankung können in Biberach oder in Ehingen an den Maßnahmen teilnehmen.
Einige Maßnahmen finden im Gemeindepsychiatrischen Zentrum (GPZ) Biberach statt.
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