XDie von mir angegebenen Daten werden von der St. Elisabeth-Stiftung nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufe ich die erteilte Einwilligung, werden meine Daten umgehend gelöscht. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
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Das familiäre Zusammenleben mit Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen ist bereichernd – aber auch eine große Herausforderung. Die betreuenden Familienmitglieder brauchen daher unbedingt Zeit für Erholung, Zeit nur für sich – oder ganz einfach mal Zeit zum Einkaufen.
Das alles ermöglicht unser Familienentlastender Dienst:
Wir unterstützen Familien im Alltag, indem wir die Familienmitglieder mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen stunden- oder tageweise zuhause betreuen. Die Art und der Umfang unserer Hilfen legen wir vorher gemeinsam mit den Familien individuell fest. Unser Angebot umfasst die Bereiche Begleitung und Betreuung in der Freizeit – sowie auch Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Leistungen des Familienentlastenden Dienstes umfassen zum Beispiel:
im Bereich Körperpflege: wie zum Beispiel Waschen
im Bereich Ernährung: wie zum Beispiel mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
im Bereich Mobilität: wie zum Beispiel Aufstehen und Zubettgehen
im Bereich Hauswirtschaft: wie zum Beispiel Einkaufen oder Kochen
Wer zahlt den Familienentlastenden Dienst?
In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten:
Bei Pflegebedürftigkeit kann der Einsatz über §39 SGB XI als Verhinderungspflege oder über den Entlastungsbetrag §45 SGB XI stundenweise abgerechnet werden. Pflegebedürftigkeit heißt: Nach einer Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in einen Pflegegrad.
Nur wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt und auch die Voraussetzungen für die zusätzlichen Betreuungsleistungen nicht erfüllt sind, müssen die Familien den Familienentlastenden Dienst selbst bezahlen.
Zusätzlich können wir Sie auch in Ihrer Freizeit unterstützen. Informieren Sie sich hier über unser Thema Geschwisterzeit sowie über unser Jahresprogramm Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen.