Das alles ermöglicht unser Familienentlastender Dienst:
Wir unterstützen Familien im Alltag, indem wir die Familienmitglieder mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen stunden- oder tageweise zuhause betreuen.
Die Art und der Umfang unserer Hilfen legen wir vorher gemeinsam mit den Familien individuell fest. Unser Angebot umfasst die Bereiche Begleitung und Betreuung in der Freizeit – sowie auch Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung.
Wer zahlt den Familienentlastenden Dienst?
In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten:
Bei Pflegebedürftigkeit kann der Einsatz über §39 SGB XI als Verhinderungspflege oder über den Entlastungsbetrag §45 SGB XI stundenweise abgerechnet werden. Pflegebedürftigkeit heißt: Nach einer Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in einen Pflegegrad.
Nur wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt und auch die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht erfüllt sind, muss die Betreuungsleistung selbst bezahlt werden.
Zusätzlich können wir Sie auch in Ihrer Freizeit unterstützen. Informieren Sie sich gerne auch über unser Jahresprogramm Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen.