Schließen Menü
25.10.2018
Heggbacher Werkstattverbund

Interessenvertreter fit für Bundesteilhabegesetz

23 Werkstatträte der St. Elisabeth-Stiftung haben an einer Fortbildung teilgenommen. Sie vertieften ihre Kenntnisse für eine wirksame Interessenvertretung auch im Hinblick auf das neue Bundesteilhabegesetz.

2017 wurde die Arbeit von Werkstatträten als den gewählten Interessenvertretungen von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen auf eine neue gesetzliche Grundlage gehoben. Seitdem besitzen sie Mitbestimmungsrechte, die mit denen von Betriebsräten in Betrieben vergleichbar sind.

Doch eine wirksame Arbeit ist so einfach nicht. „Die Rätinnen und Räte benötigen eine ganze Reihe von Kenntnissen und Fertigkeiten dafür“, erklärt Nadja Ortseifen, zuständige Niederlassungsleiterin der Werkstatt in Laupheim: „Sie müssen natürlich wissen, welche Rechte gelten, wie sie die Interessen der Beschäftigten einbringen, sie ihre Sitzungen organisieren oder welche Rolle die Vertrauenspersonen einnehmen, die sie in ihrer Arbeit unterstützen.“ Sie müssen fit sein für die Praxis.

Diesem Ziel diente die nun bereits zweite ganztägige Fortbildung für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den Werkstätten des Heggbacher Werkstattverbundes in Laupheim, Ehingen, Heggbach, Bad Buchau und Biberach.

Von Seiten des Heggbacher Werkstattverbundes werden derartige Veranstaltungen begrüßt und unterstützt: „Wir wollen Mitbestimmung und Mitwirkung auf Augenhöhe und nehmen die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung sehr ernst“, unterstreicht Alexander Weiß von der Verbundleitung des Heggbacher Werkstattverbundes.

 

Link kopieren