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16.09.2008
Wohnpark am Schloss, Bad Waldsee

Mehr Geld für häusliche Pflege und Demenzkranke

BAD WALDSEE - Mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung will der Gesetzgeber die ambulante Pflege ausbauen und fördern und Angehörige entlasten. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Wohnpark am Schloss hat Klaus Stuhlmüller, Geschäftsführer Altenhilfe der St. Elisabeth-Stiftung, gut 50 interessierten Teilnehmern die wesentlichen Neuerungen erklärt.

Alte Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause, in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Bei der häuslichen Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder wird von Angehörigen Großes geleistet, was mit der aktuellen Reform der Pflegeversicherung verstärkt berücksichtigt werden soll. „Die Politik musste handeln“, stellte Klaus Stuhlmüller zu Beginn seines Vortrags fest. „Die stationäre Pflege ist schon jetzt fast nicht mehr finanzierbar und die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt zu. In Baden-Württemberg werden es bis 2020 mehr als 300.000 Menschen sein, die auf Pflege angewiesen sind.“ Zuhause leben und ambulant gepflegt werden – dieser Wunsch der meisten alten und kranken Menschen deckt sich also mit der finanziellen Notwendigkeit und soll fortan vom Staat deutlicher gefördert werden. „Ambulant vor stationär“ lautet die Devise. Stuhlmüller gab den Zuhörern einen Überblick über die Verbesserungen, die mit einer Beitragserhöhung um 0,25 Prozent (0,5 Prozent für Kinderlose) einhergehen. So werden etwa die Leistungen für ambulante Pflegemaßnahmen in allen Pflegestufen erhöht. Mehr Geld gibt es auch für die häusliche Versorgung Demenzkranker. Durch die Möglichkeit, ambulante und teilstationäre Pflege zu kombinieren oder – interessant für Wohngemeinschaften – das „Poolen“ von Leistungen wird die Individualität der Leistungsansprüche verbessert. Die Beratung und Betreuung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen soll ebenfalls ausgebaut werden. Ab Januar 2009 haben Pflegebedürftige gegenüber ihrer Pflegekasse Anspruch auf einen Pflegeberater. Pflegestützpunkte sollen dabei Beratung und Hilfe aus einer Hand gewährleisten. Auch verstärkte Qualitätskontrollen, etwa durch Veröffentlichungspflicht, sind Teil des Reformgesetzes.

Zur Pflege naher Angehöriger sollen Arbeitnehmer kurzfristig die Möglichkeit bekommen, in Akutfällen ihrem Arbeitsplatz für zehn Tage fern zu bleiben. Langfristig können – in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten – bis zu sechs Monate „Pflegezeit“ in Anspruch genommen werden. Die Einrichtungen erhalten für die Beschäftigung von Betreuungskräften für Demenzkranke Vergütungszuschläge. So können demenziell und psychisch erkrankte Bewohner zusätzlich betreut und aktiviert werden. Stuhlmüller`s Resümee: „Es handelt sich um die umfangreichste Strukturänderung seit Einführung der Pflegeversicherung. Wir als Fachleute sind trotzdem enttäuscht. Wir haben mit mutigeren Änderungen gerechnet.“ Zum einen sei die langfristige Finanzierung noch nicht sichergestellt, zum anderen musste er den Einwurf einer Zuhörerin bestätigen, die fürchtete, dass das Mehr an Versicherungsleistungen durch Preiserhöhungen der Sozialtstationen „aufgefressen“ werden. Einig waren sich beide, dass „sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich sehr gute Arbeit geleistet wird, die auch entsprechend honoriert werden muss.“

 

 

Die Sozialstation Gute Beth veranstaltet am Mittwoch, 12. November 2008, um 18:30 Uhr in Wolfegg im Haus San Damiano nochmals diesen Info-Abend.

 

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