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09.01.2014
Heggbacher Werkstattverbund

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

BAD WURZACH – Krankheit, Unfall oder andere Umstände können dazu führen, dass man seinen Willen nicht mehr selbst bilden oder äußern kann. In solchen Notsituationen helfen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Sozialstation Gute Beth informiert darüber in einem Vortrag am Dienstag, 21. Januar, um 15 Uhr im Pius Scheel Haus.

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, ermächtigt eine andere Person, ihn zu vertreten und für ihn Entscheidungen zu treffen, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist. Die Patientenverfügung legt fest, wie man im Fall einer Krankheit behandelt werden will und was auf jeden Fall unterlassen werden soll. Was es dabei zu beachten gilt, darüber informiert Hans Zimmerer, Vorsitzender des Kreisseniorenrats, am Dienstag, 21. Januar, um 15 Uhr im Pius Scheel Haus in Bad Wurzach in der Kirchbühlstraße 1. Veranstalter des kostenlosen Vortrags ist die Sozialstation Gute Beth in Bad Waldsee.

 

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