XDie von mir angegebenen Daten werden von der St. Elisabeth-Stiftung nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufe ich die erteilte Einwilligung, werden meine Daten umgehend gelöscht. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
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Ein Lernort für das Leben – Schulkindergarten St. Maria
In unserem Schulkindergarten St. Maria in Riedlingen werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Kinder mit Körperbehinderung und im Einzelfall Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der kognitiven Entwicklung aufgenommen ( §20 SchG - Schulgesetz für Baden-Württemberg).
Wer kann den Schulkindergarten besuchen?
Der Altersschwerpunkt der Kinder liegt zwischen dem 2. und dem 6. Lebensjahr. Die Kinder können den Schulkindergarten bis zum Schuleintritt besuchen.
In der Regel umfasst die altersgemischte Gruppe vier bis acht Kinder. Die Gruppengröße hängt von der Behinderung der einzelnen Kinder und dem sich daraus ergebenden individuellen Förderbedarf ab.
Wir betreuen und fördern:
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (nach Paragraf 20 Schulgesetz Baden-Württemberg)
Kinder mit Körperbehinderung ab dem 2. Lebensjahr
im Einzelfall auch Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der kognitiven Entwicklung ab dem 3. Lebensjahr
Wer betreut die Kinder?
Erzieher und Erzieherinnen mit überwiegender Lehrtätigkeit
Lehrkräfte für Menschen mit körperlichen Behinderungen
Lehrkräfte für Menschen mit geistigen Behinderungen
Lehrkräfte für die Sonderschule
Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen
Aus welchen Orten kommen die Kinder zu uns?
Das Einzugsgebiet des Schulkindergartens umfasst den westlichen Landkreis Biberach. Im Osten bilden die Ortschaften Dieterskirch, Offingen, Betzenweiler, Dürmentingen und Ertingen die Grenze.
Die Fahrten zwischen Elternhaus und Schulkindergarten werden auf Wunsch der Eltern mit dem Bus oder Taxi zurückgelegt. Die Kosten für den Transport bezahlt der Landkreis.
Öffnungszeiten und Verpflegung:
Der Schulkindergarten St. Maria ist von Montag bis Freitag von 8:15 bis 14:00 Uhr geöffnet.