Allen pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern stehen durch das Pflegestärkungsgesetz Betreuungsangebote zur Verfügung.
Als Betreuungskraft unterstützen, begleiten und motivieren Sie Senioren /-innen bei verschiedenen Aktivitäten, wie z.B. malen und basteln, lesen und vorlesen, Spaziergänge, Besuch von kulturellen Veranstaltungen uvm. Sie kooperieren dabei eng mit den Pflegekräften und sprechen sich fachlich ab. Pflegerische Aufgaben gehören nicht zu Ihrem Aufgabenbereich.
Durch die Qualifizierung können Sie in der Aktivierung und Betreuung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen tätig werden.
Die Qualifizierung ist eine gesetzliche Voraussetzung zur Anerkennung in der Altenhilfe und richtet sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
- Betreuung und Beschäftigung
- Hauswirtschaft, Ernährung und Hygiene
- Kommunikation
- Erste Hilfe Kurs
- Praxisreflexion
- Schnittstellenarbeit und Dokumentation
- Krankheits- und Behinderungsbilder
- Pflege
- Rechtskunde
- Psychohygiene
- Gewalt in der Pflege und Betreuung
Die Inhalte werden im selbst organisierten Praktikumsbetrieb direkt umgesetzt.
Voraussetzung für eine Teilnahme
Als Zulassungsvoraussetzung muss vor Maßnahmenbeginn ein Vorpraktikum über 40 Stunden absolviert werden.