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XSt. Elisabeth-Stiftung
Offene Hilfen
Kirchplatz 10
88400 Biberach
Telefonisch:
+49 (0) 7351 3005 520
Unsere Schulbegleitung im Landkreis Biberach
Was bedeutet Schulbegleitung?
Unsere Schulbegleitung ist eine 1-zu-1-Assistenz beim Schulbesuch für ein Kind oder einen Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf.
Die Schulbegleitung ist in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Biberach und der St. Elisabeth-Stiftung geregelt.
Der erste Ansprechpartner für eine Schulbegleitung ist das Jugendamt oder das Kreissozialamt des Landkreises Biberach.
Danach wird die St. Elisabeth-Stiftung im Auftrag des Landkreises aktiv.
Diese Kinder und Jugendlichen können Schulbegleitung erhalten:
- Kinder mit anhaltender wesentlicher geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung (nach Paragraf 53, Absatz 1 SGB XII)
- Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe (nach Paragraf 35a SGB VIII)
Das Ziel der Schulbegleitung
Mit der Schulbegleitung ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen einen eigenständigen Schulbesuch an einer Regelschule. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten definieren wir im Vorfeld die kurz- und längerfristigen Ziele einer Schulbegleitung.