Stiftungszweck
Unser Stiftungszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und dem Ziel der Caritas als eine Wesensäußerung der katholischen Kirche.
Unsere Satzung beschreibt den Stiftungszweck so:
- Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe in Gesundheitshilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung.
- Hilfeleistung für Bedürftige und Menschen in leiblichen und geistigen Notlagen.
- Förderung und Pflege des kirchlichen Auftrags der Stifter; dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Orden, die Stifter sind – zum Beispiel in Bezug auf die Gestellung von Schwestern.
- Förderung von Missionstätigkeit im Rahmen des Weltauftrags der katholischen Kirche.
Um diese Zwecke zu erreichen, können wir alle sinnvollen Einrichtungen und Dienste unterhalten. Wir können außerdem eigene Rechtsträger gründen oder uns an anderen Rechtsträgern beteiligen. Dabei wenden wir uns stets neuen Problemfeldern zu und suchen zeitgemäße Lösungen. Wir können den Stiftungszweck im Rahmen der gesetzlichen Regelungen im In- und Ausland verfolgen.